Oliver Brinkmann

Praxis für Krankengymnastik

Oliver Brinkmann

Praxis für Krankengymnastik

Unsere Philosophie

Oliver Brinkmann

Heilpraktiker für Physiotherapie in Höxter

Der Mensch im Mittelpunkt

Physiotherapie ist für uns in erster Linie Dienstleistung am Menschen. Daher gehören Kompetenz in der Behandlung und Flexibilität in der Terminvergabe genauso zum Service, wie ein angenehmes Ambiente mit freundlichen Mitarbeitern. Wir zeigen Ihnen einen Weg!

Vielseitiges Therapieangebot

Physiotherapie bedeutet für uns lebenslanges Lernen. Dadurch bieten wir Ihnen eine große Bandbreite an Therapiemöglichkeiten und achten bereits bei der Terminvergabe darauf, Ihnen einen jeweils für Ihre Bedürfnisse qualifizierten Physiotherapeuten zu vermitteln. 

Für Sie finden wir das Optimum

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihre Gesundheit, sei es eine krankengymnastische Behandlung, regelmäßige Präventionsmaßnahmen, laufende Kurse oder Firmenangebote für die nachhaltige Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Physiotherapie oder "Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich Physiotherapie" ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten erwerben können. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung qualifiziert sich der Physiotherapeut zur Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Behandlung ohne ärztliche Verordnung


Ihre Vorteile


Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt zu uns zu gehen. Normalerweise sind wir als Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Dies machte den vorherigen Weg in die ärztliche Praxis für den Patienten unumgänglich.

Der sektorale Heilpraktiker hingegen erwirbt die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!


Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Die Bezahlung

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den Arzt.

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